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Achtung Hundebesitzer!
Die Beschwerden über freilaufende Hunde und noch vermehrt über herumliegenden Hundekot vermehren sich in letzter Zeit zunehmend. Diesbezüglich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass aufgrund des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes vom 29.10.2002 und der Verordnung über das Halten von Hunden im Stadtgebiet von Kapfenberg folgende Bestimmungen einzuhalten sind:
1) Die Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten grundsätzlich an der Leine zu führen oder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen. In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen.
2) Der Halter eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund das Grundstück, das Gebäude oder den Zwinger gegen den Willen des Halters oder ohne sein Wissen nicht verlassen kann.
3) Verunreinigungen durch Hunde sind von den Besitzern oder Verwahrern von Hunden sofort zu beseitigen.
Übertretungen dieses Gesetzes bzw. dieser Verordnung sind grundsätzlich strafbar und können mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 10.000,00 geahndet werden.
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der massiven Beschwerden die Stadtpolizei ab April d.J. verstärkt Kontrollen durchführen wird und bei Zuwiderhandeln die Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur einbringen wird.
Das Rechtsbüro der Stadtgemeinde Kapfenberg
08.04.2010
08.09.2010kein Niederschlag12°C bis 21WIND 10,1 KM/H