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Immer wieder gibt es Beschwerden über lärmverursachende Arbeiten, wie z.B. den Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw..In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die geltende Verordnung der Stadtgemeinde Kapfenberg aufmerksam machen. Darin sind vor allem folgende wesentliche Punkte vorgeschrieben:
1) Lärm und Staub verursachende Hausarbeiten, wie das Klopfen und Entstauben von Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen, Decken, Kleidern usw. sowie Lärm verursachende Tätigkeiten, wie Glasmüllentsorgung, im Freien dürfen nur an Werktagen und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Samstag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Arbeiten verboten.
2) Lärm verursachende Arbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw. dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Samstag von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Arbeiten verboten.Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Gärtnereien sowie der Wirtschaftshof und die Städtische Gärtnerei sind von der Regelung ausgenommen.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung bilden eine Verwaltungsübertretung und werden bestraft.
08.04.2010
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