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Aufgaben:
Dem Kontrollamt obliegt die Rechnungs- und Gebarungskontrolle des Stadtamtes einschließlich seiner Anstalten und Betriebe, der wirtschaftlichen Unternehmungen sowie jener Unternehmungen und Institutionen, an denen die Stadtgemeinde beteiligt ist, soweit der Umfang der Beteiligung es gestattet.