Wichtige Infos zur Europawahl

EU Wahl

Europawahl 2024 

Wer ist wahlberechtigt?

Österreichische Staatsbürgerinnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (26.03.2024) den Hauptwohnsitz in Kapfenberg haben.

Nicht-Österreichische Unionsbürgerinnen, die mit Hauptwohnsitz in Österreich am Stichtag (26.03.2024), von der Hauptwohnsitz-Gemeinde — auf entsprechendem Antrag - in die Europa-Wählerevidenz eingetragen worden sind, und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer straf- oder zivilgerichtlichen Entscheidung ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

Auslandsösterreicherinnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerevidenz am 25. April 2024 einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bei der Stadtgemeinde Kapfenberg eingebracht haben.

Die Wahlinformation zu Ihrem Wahlsprengel wird per Post Mitte Mai zugesandt.

Wahlkarte 

Sollten Sie sich am Wahltag nicht in der Gemeinde Kapfenberg aufhalten oder nicht in der Lage sein, das Wahllokal aufzusuchen, haben Sie wieder die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu wählen.

Wahlkarten können bereits im Bürgerbüro der Stadtgemeinde Kapfenberg beantragt werden.

Mündlich: (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) bis Freitag, 7. Juni 2024, 12,00 Uhr Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat ihre oder seine Identität durch ein Dokument glaubhaft zu machen (sei es mit Personalausweis, Pass oder Führerschein). "Amtsbekanntheit" ist in der EuWO nicht vorgesehen.

Schriftlich bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde bis Mittwoch, 5. Juni 2024 sowie per E-Mail bis Mittwoch, 5. Juni 2024 unter www.meinewahlkarte.at 

Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch eine Erwachsenenvertreterin (vormals "Sachwalter:in"). Rücknahme von Wahlkarten unmittelbar nach mündlicher (persönlicher) Beantragung ("Quasi-Vorwahltage") In Folge der mündlichen (persönlichen) Beantragung kann die wahlberechtigte Person die Wahlkarte gleich direkt beim Gemeindeamt erhalten und ihre Stimme im Weg der Briefwahl abgeben ("Quasi-Vorwahltage").


Auskünfte zu den Wahlkarten

Bürgerbüro 03862/22501-1444 


Auskünfte allgemein zur Wahl

Frau Silke Hammer, 03862/22501-1401 und Frau Anita Rogetzer 03862/22501-1404